Rheinland-Pfalz zieht nach bei Transparenz bei Geothermie-Konzessionen

21. Oktober 2015

Nun zieht auch Rheinland-Pfalz nach bei der Transparenz bei Geothermie-Konzessionen. Dies geht aus den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Martin Brandl (CDU) hervor.
Was beispielsweise im benachbarten Baden-Württemberg längst selbstverständlich ist, wird von der sonst so auf Transparenz bedachten rheinland-pfälzischen Landesregierung nun endlich auch umgesetzt: Auf der Internet-Präsenz des Landesamtes für Geologie und Bergbau sollen Informationen über Inhaber von Geothermie-Konzessionen veröffentlicht werden – noch in diesem Jahr. Zu Konzessionen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme sollen Erlaubnisfeld mit Lage und Größe, Konzessionsinhaber, Art der Bergbauberechtigung, Bodenschatz und Laufzeit der Berechtigung angegeben werden.
 
„Für ein Bundesland, das ein teures Landestransparenzgesetz verfolgt, welches kaum von Bürgern nachgefragt wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, bei diesem wirklich wichtigen Thema - der Vergabe von Geothermie-Konzessionen - Transparenz zu gewährleisten“, sagt Brandl. Bereits 2014 hatte er, damals zusammen mit Abgeordneten-Kollegin Christine Schneider, per Kleiner Anfrage nachgehakt, inwiefern das Land seiner Transparenzpflicht bei der Vergabe von Konzessionen zur Tiefen Geothermie nachkommt. Nun scheint dies endlich umgesetzt zu werden.