21. November 2017
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) und der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) weisen darauf hin, dass das Bundesverkehrsministerium bereits 2013 unter anderem in der Antwort auf eine Anfrage Gebharts klargestellt hat, dass er für den Bau eines Radweges auf der neuen Rheinbrücke aufgrund der geltenden Regelungen als Baulastträger nicht in Betracht kommt. Der Bund hat ferner mitgeteilt, dass er bereit ist, dem Bau eines Radweges entlang der neuen Brücke zu Lasten eines anderen Baulastträgers zuzustimmen. Eine ähnliche Antwort hat Brandl in der Vergangenheit auch von der Landesregierung erhalten.