Martin Brandl: Landesjagdgesetz nicht auf Kosten von Jägerinnen und Jägern ändern

14. Juli 2023

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) äußert sich zu den Plänen für ein neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz:


„Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist eins klar: In den vergangenen Jahren haben sich so manche Gegebenheiten in unseren heimischen Wäldern und Regionen geändert. Der Wolf ist wieder da, die Saatkrähe führt zu massiven wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft und auch ein Blick in den Wald zeigt auf dramatische Art und Weise die Folgen des Klimawandels.

Eine Novellierung des Landesjagdgesetzes kann da sinnvoll erscheinen. Insbesondere dann, wenn man mit den Änderungen im Gesetzestext dazu beiträgt, unsere heimischen Jägerinnen und Jäger als lokale Experten sowie als ausgebildete Natur- und Artenschützer zu stärken. Die Novellierung hätte eine Chance sein können. Doch der nun vorliegende Entwurf führt zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Jägerschaft und deren Mehrbelastung. Dabei haben Jägerinnen und Jäger vom Wertemuster und den Überzeugungen her schon Interesse an einem Einklang zwischen einem resilienten Waldbau, dem Erhalt von Biotopen und einem artgerechten Lebensraum.“

Die Positionen der CDU-Landtagsfraktion im Einzelnen

-->    Jägerinnen und Jäger benötigen Vertrauen

Gerade der klimastabile Waldumbau benötigt Jägerinnen und Jäger als ausgebildete Experten mit lokalen Kenntnissen. Deshalb ist es wichtig, dass das Landesjagdgesetz bürokratische Hürden ab- und nicht neue aufbaut, wie die Landesregierung das aktuell vorsieht.

-->    Wolf gehört ins Jagdrecht

Bereits im Juni-Plenum hatte die CDU-Fraktion mit dem Antrag „Zukunft mit dem Wolf in Rheinland-Pfalz – natürliche Bestandsgrenzen anerkennen, gemeinsames Monitoring und Management“ klar und deutlich gefordert, dass der Wolf ins Landesjagdgesetz gehört. Denn nur weil er dort auftaucht, heißt es noch lange nicht, dass dieser zum Abschuss freigegeben wird.

-->    Saatkrähe frustriert Bauern und Winzer

Viele Bauern sind frustriert. Auf Grund der hohen Populationen bei der Saatkrähe werden immer öfter Schäden bei Saatgut oder Jungpflanzen gemeldet. Deshalb muss auch die Saatkrähe bereits heute im Landesjagdrecht auftauchen. Zudem muss auch hier auf bundesrechtlicher Ebene die Bejagung zur Schadensabwehr geregelt werden.

-->    Kreisjagdmeister sollten weiterhin von der Jägerschaft gewählt werden

Die Unteren Jagdbehörden brauchen und schätzen deren Expertise. Bisher demokratisch von der Jägerschaft gewählte Kreisjagdmeister dürfen nicht durch von einem Gremium bestimmten „Kreisjagdberatern“ werden

Brandl weiter: „Mit dem vorliegenden Entwurf spricht das grün geführte Ministerium unseren erfahrenen Jägerinnen und Jägern im Land jegliche Kompetenz ab und bürdet ihnen weitere Aufgaben auf – ein Affront sondergleichen.“ Der CDU-Abgeordnete ist erschüttert, dass zukünftig behördliche Anordnungen und Anweisungen der Jägerschaft vorschreiben sollen, wie sie ihre Tätigkeit auszuüben haben.

„Mit diesem Gesetz droht die Gefahr, dass ein Keil zwischen Behörden, Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger und Naturschützer getrieben wird. Denn gerade in diesen Bereichen arbeiten wir bisher mit den Kreisgruppen und Kommunen vor Ort vertrauensvoll zusammen. Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass es unabdingbar ist, die lokalen Akteure zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Dafür werden wir uns in den entsprechenden Gremien einsetzen.“