Martin Brandl: Land muss notwendige Baumaßnahmen für Amtsgericht Germersheim endlich mit Nachdruck betreiben

20. Dezember 2022

Wieder einmal hat der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage zum Amtsgericht Germersheim nachgehakt. Hintergrund ist, dass seit Jahren dringender Sanierungsbedarf bekannt ist, aber noch immer keine konkreten Maßnahmen in Aussicht stehen. Insbesondere die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit sind schon lange offenkundig.


Brandl hat daher wiederholt zum Sachstand nachgefragt. Nachdem 2018 der erste Planungsauftrag für die notwendige Haushaltsunterlage Bau an den Landesbetrieb LBB gegangen war, wurde die Möglichkeit der Unterbringung auf einem Gelände in der Friedrich-Ebert-Straße untersucht, und die Variante Sanierung und Umbau einem Neubau gegenübergestellt. Im Jahr 2021 wurde der Landesbetrieb LBB schließlich beauftragt, eine weitere Variante ins Kalkül zu ziehen: Die Stadt Germersheim hatte im Jahr zuvor die ehemalige MG-Kaserne in der Waldstraße als Standort zur Verfügung gestellt. Hier wurden die Möglichkeiten einer Interims- sowie der dauerhaften Unterbringung untersucht. Derzeit dauern die aufwändigen statischen Untersuchungen noch an.

Die Landesregierung erwartet derzeit, dass die Entscheidung für eine dauerhafte Unterbringung des Amtsgerichts in der ehemaligen MG-Kaserne fallen wird. Dann müsste die Haushaltsunterlage Bau für diese Variante beauftragt und bis Mitte 2024 fertiggestellt werden, damit die Maßnahme im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt werden kann. Sollte dann der Auftrag zur Ausführung erteilt werden, könnte ein Jahr später mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Bei einer Bauzeit von etwa zwei Jahren sei eine Fertigstellung demnach 2028 möglich.

Brandl sieht zumindest ein Licht am Ende des Tunnels: „Seit über sieben Jahren begleite ich den Prozess. Wenn nun mit dem Standort MG-Kaserne endlich eine Lösung gefunden ist und das Land die Baumaßnahmen mit Nachdruck betreibt, könnte das Amtsgericht in sechs Jahren umziehen. Solch ewige Planungs- und Realisierungszeiten sind für die Beschäftigen des Amtsgerichts eine Zumutung und ein Armutszeugnis für die Landesregierung.“