Martin Brandl: Erneute Verzögerungen beim Verfahren zum Bau der zweiten Rheinbrücke

5. Juli 2022

Bekanntermaßen hat der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth Bestandskraft. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sowohl für die Brückenpfeiler als auch für den begleitenden Radweg weitere Planfeststellungsverfahren erforderlich sind.
 
Daher hat der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) sich mit Fragen nach den konkreten weiteren Schritten, Terminen und dem erwarteten Abschluss an die Landesregierung gewandt.
 
Die Antwort ist durchaus desillusionierend und wie seitens der Landesregierung gewohnt, unkonkret. Wie Staatssekretär Andy Becht namens der Landesregierung schreibt, gibt es einen Planfeststellungsbeschluss für eine Rheinbrücke – allerdings ohne Pfeiler. Doch geht es jetzt nicht etwa um deren konkreten Standort. Eine Studie sei beauftragt worden, die Untersuchungen und Empfehlungen zu möglichen Brückensystemen enthalten solle. Derzeit werde die EU-weite Ausschreibung für die Brückenplanung, der sog. RAB-ING Entwurf, vorbereitet. Eine Aussage über die Erforderlichkeit und dann ggf. den genauen Standort von Pfeilern sei abhängig vom gewählten Brückensystem und den hierzu erforderlichen landespflegerischen Überlegungen. Diese seien dann im Einzelnen mit dem Bund abzustimmen.
 
Von einem begleitenden Radweg ist nicht mehr die Rede, sondern von einem Betriebsweg, der auch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben werde.
 
Wenn diese ergänzenden Planungen abgeschlossen und die Auswirkungen auf Natur und Umwelt abschließend untersucht seien, könne dann ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Darin werde die übliche Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie Privatbetroffener erfolgen. Erst wenn der Umfang der ergänzenden Planung feststehe, könnten Details zum ergänzenden Verfahren festgelegt werden. 
 
„Somit dürfte sich der Bau der zweiten Rheinbrücke um weitere Jahre verzögern – schon wieder“, resümiert Brandl. Die Antworten der Landesregierung seien niederschmetternd. Man sei seitens der Landesregierung nicht einmal in der Lage zu sagen, wann das Planfeststellungsverfahren beginnen, geschweige denn beendet sein könnte. „Warum wird das erst jetzt bekannt?“, fragt Brandl, „die von der Landesregierung viel beschworene Transparenz sähe anders aus!“