Damit Familien eine echte Wahlfreiheit haben kostenlose Nachmittagsbetreuung für alle Grundschüler schaffen

16. Februar 2021

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) begrüßt, dass der Landkreis Germersheim gerade in Corona-Zeiten Eltern von Grundschulkindern entlasten will. Da das Land keine Notbetreuung angeordnet hat, sondern eine Regelbetreuung bei dringendem Bedarf mit gleichzeitigem Appell an Eltern, die Kinder möglichst selbst zu betreuen, müsste der Kreis eigentlich Elternbeiträge für Horte, Einjährige in Kitas und Kindertagespflege erheben. Am Montag hat der Kreisausschuss beschlossen, dass der Kreis im Januar und Februar darauf verzichtet, wenn das Kind die Einrichtung an keinem Tag besucht hat.


„Der Kreis bügelt hier – mal wieder - einen Fehler des Landes aus und trägt die Kosten, damit sie nicht an den Eltern hängenbleiben, die sich mit viel Mühe nach den dringenden Empfehlungen des Landes richten“, erläutert Brandl. Im Hintergrund hat er sich dafür stark gemacht, Eltern auf diese Weise zu entlasten. „Es wäre für Eltern, Kommunen und insbesondere Erzieherinnen und Erzieher einfacher gewesen, wenn das Land eine Notbetreuung beschlossen hätte“, kritisiert Brandl das Vorgehen des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz. Diese Entlastung der Eltern soll fortgeführt werden, wobei das Land die Kosten dauerhaft übernehmen müsse, fordert Brandl.

Der Abgeordnete möchte, dass die vollkommene Beitragsfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Rheinland-Pfalz unabhängig von der Form der in Anspruch genommenen Betreuung am Nachmittag ermöglicht wird. Diese vollkommene Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz soll aus Sicht des CDU-Politikers bereits ab dem Beginn des kommenden Schuljahres 2021/22 möglich sein.

Brandl hat sich mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach der Zahl der nachmittags betreuten Grundschulkinder im Landkreis Germersheim erkundigt sowie nach der finanziellen Belastung von Eltern und Trägern. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass im Kreis Germersheim 2.372 Grundschüler an einer Nachmittagsbetreuung – Ganztagsschule, betreuende Grundschule oder Hort – teilnehmen, also etwas mehr als die Hälfte der insgesamt 4.673 Grundschulkinder. Die Elternbeiträge sind in Rheinland-Pfalz sehr unterschiedlich und müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.

Dazu sagt Brandl: „Bei uns im Kreis Germersheim haben alle 31 Grundschulen Nachmittagsangebote, manche auch mehrere. Insgesamt gibt es 13 Ganztagsschulen, 28 betreuende Grundschulen und 22 Horte. Die Ganztagsschule ist dabei nicht mit Kosten für die Eltern verbunden, für die Betreuungsgruppen und Hort hingegen müssen Eltern einen Beitrag bezahlen. Der Hortplatz kostet für Familien mit einem Kind ab 1. September 151 Euro pro Monat, für Familien mit 2 Kindern 131 Euro, mit 3 Kindern 93 Euro, ab 4 Kindern in der Familie wird kein Hortbeitrag erhoben. Die Kosten für die betreuende Grundschule sind unterschiedlich. Dies bedeutet, dass die Wahl der Betreuung auch vom Geldbeutel abhängig ist. Auch werden Eltern finanziell benachteiligt, wenn sie das Angebot der flexiblen Betreuung nutzen wollen.

Die betreuende Grundschule bietet Eltern und Kindern ein flexibles Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich samt Hausaufgabenbetreuung und Förderung. Sie ist jedoch im Gegensatz zur Ganztagsschule in Angebotsform flexibel und passt zu den Lebensentscheidungen der Familien. Im Sinne einer echten Wahlfreiheit für Familien ist es daher richtig, dass die Kosten für diese bislang kostenpflichtige Betreuung am Nachmittag ab dem neuen Schuljahr 2021/22 vollständig vom Land übernommen werden. Dies soll für öffentliche wie private Träger der Nachmittagsbetreuung gelten und ebenfalls für Kinderhorte.“

Deshalb fordert Brandl, dass die Beitragsfreiheit für die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen für alle Schülerinnen und Schüler im Land geschaffen wird, die diese Angebote nutzen. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob es sich um einen kommunalen oder privaten Träger handelt und schließt auch die Nachmittagsbetreuung in Kinderhorten ein.

Brandl: „Wir als CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag hierzu im Landtag gestellt, dass das Land die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von zusätzlichen 14 Millionen Euro übernimmt. Leider hat die Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen diesen Antrag abgelehnt, sodass diese Kosten weiterhin von Kommunen vor Ort und den Eltern bezahlt werden müssen. Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir das weiterhin ändern.

Der Plan der SPD, ausschließlich die Ganztagsschule auszubauen, verkennt die Lebenswirklichkeit jeder dritten Familie mit Grundschulkindern im Land. Sie haben sich für flexible Betreuungsangebote entschieden und schätzen diese entsprechend. Als CDU wollen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Ganztagsschule, die verpflichtend von Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr angeboten wird, und entsprechenden flexiblen Betreuungs- und Bildungsangeboten für unsere Grundschüler.“