Brandl, Neumann-Martin: Bau der zweiten Rheinbrücke voranbringen

11. Januar 2021

Die Landtagsabgeordneten Martin Brandl, Wahlkreis Germersheim/Wörth und Christine Neumann-Martin, Wahlkreis Ettlingen (beide CDU) begleiten den Bau der der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe / Wörth seit Jahren in ihrer politischen Arbeit. Eine Anfrage von Neumann-Martin an das baden-württembergische Verkehrsministerium hat nun gezeigt, dass bis zum Bau der länderverbindenden Brücke noch einige Aufgaben zu erledigen und Hürden zu nehmen sind. Aber zumindest liegen konkrete Aussagen zum Sachstand vor.


Während der Planfeststellungsbeschluss auf rheinland-pfälzischer Seite Bestandskraft habe, sei dies aufgrund der noch bei Gericht anhängigen Klage der Stadt Philippsburg in Baden-Württemberg noch nicht der Fall.

Dreh- Angelpunkt für die weiteren Schritte ist die Entwurfsplanung des Brückenbauwerkes einschließlich des Radweges auf der Brücke, die federführend von Rheinland-Pfalz betrieben würde. Erst wenn diese vorliege, sei zu beurteilen, inwieweit ergänzende Rechtsverfahren zur Erlangung eines abschließenden Baurechts erforderlich seien. Brandl: „Hier muss die rheinland-pfälzische Landesregierung die Planungen zügig voranbringen und weitere Verzögerungen vermeiden.“

Die Antworten des Verkehrsministeriums führen weitere erforderliche Schritte auf. Planung und Umsetzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen seien vordringlich zu bearbeiten, da deren Wirksamkeit aufgrund der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vor einem Baubeginn nachgewiesen werden müsse. Brandl appelliert, dass in der operativen Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen die Karlsruher SPD und die Grünen ihren Widerstand gegen den Kauf und die Herstellung entsprechender Flächen aufgeben.

Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen seien frühestens 2025 umgesetzt, was zu einem frühestmöglichen Baubeginn im Jahr 2028 führe. Neumann-Martin: „Alle erforderlichen Schritte müssen nun schnellstmöglich angegangen werden.“

Der Vergleich zum Bau der zweiten Rheinbrücke, auf den die Konfliktparteien sich geeinigt haben, enthält u.a. Vorgaben zum B36-Anschluss und zum ÖPNV: Wie das Verkehrsministerium schreibt, befindet sich die B36-Anbindung zurzeit im Stadium der Voruntersuchung. Es müsse zunächst eine Vorzugsvariante erarbeitet und mit dem Bundesministerium abgestimmt werden, bevor der Vorentwurf erarbeitet werden könne. Was die Machbarkeitsstudie zur Aufwertung des ÖPNV betrifft, stünde als nächstes eine Abstimmung der Beteiligten an, um die konkreten Aufgabenstellungen festzulegen. Bei den geforderten weiteren Ausgleichsmaßnahmen über den Planfeststellungsbeschluss hinaus laufe derzeit die Ausschreibung für die Untersuchungen des Entwicklungspotentials von Flora und Fauna.

Nach 20 Jahren Planungszeit bis zum rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss dauert die Umsetzung jetzt mindestens weitere 10 Jahre. Brandl und Neumann-Martin stimmen überein, dass dies viel zu lange dauert und fordern eine Änderung der Rahmenbedingungen: „Wir brauchen eine Modernisierung des Planungsrechts. Auch Ausgleichsmaßnahmen müssen für solche Maßnahmen schneller umsetzbar sein!“

Die Abgeordneten wollen den Brückenbau zu beiden Seiten des Rheins auch künftig genau im Auge behalten und begleiten. „Das Projekt muss mit dem erforderlichen Schwung und Sorgfalt weiter betrieben werden. Weitere vermeidbare Verzögerungen wären unverantwortlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“

Christine Neumann-Martin und Martin Brandl laden die Bürgerinnen und Bürger ein, im Videochat mit ihnen darüber zu diskutieren, wie es mit der zweiten Rheinbrücke weitergeht. Der Video-Chat findet statt am Dienstag, 19. Januar, von 19 bis 20 Uhr. Unter www.dubbe-dialog.de finden Sie die Zugangsdaten. Diese können für unterschiedliche Endgeräte variieren.