Zweite Rheinbrücke: Positive Gerichtsurteile müssen nun schnellstmöglich in vollziehbares Baurecht umgesetzt werden

12. November 2020

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) forciert weiterhin die länderübergreifenden Bemühungen zum Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe.


Mit einer Kleinen Anfrage hat er sich jüngst nach dem Sachstand bei den vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz erkundigt. Mehrere Maßnahmen zur Altholzsicherung sowie die Entwicklung von Röhrichtflächen, feuchten Hochstaudenfluren, Nasswiesen, artenreichen Wiesen- und Waldflächen u.a. wurden bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen z. B. an Altwasser und Auwiesen seien derzeit in der Umsetzung, während andere aufgrund des erforderlichen Flächenerwerbs erst nun mit bestehender Rechtssicherheit begonnen werden. Der Erfolg des Großteils der Maßnahmen müsse durch ein drei- bis fünfjähriges Monitoring belegt werden. Erst durch den Nachweis, dass diese Maßnahmen in 3 bis 5 Jahren Wirkung entfaltet haben, kann das bestehende Baurecht auch vollziehbar umgesetzt werden und der Bau der Brücke begonnen werden.

Brandl hat sich deshalb u.a. auch an den baden-württembergischen Verkehrsminister Hermann gewandt, um die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen auch auf baden-württembergischer Seite der Brücke voranzubringen.

Wie der Minister schreibt, ist es das gemeinsame Ziel von Bund und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, “diese für die Bürgerinnen und Bürger beiderseits des Rheins so wichtige Straßenverbindung ohne weitere Verzögerung zu realisieren.“ Der Bau der zweiten Rheinbrücke sei auch ihm ein Anliegen.

Brandl stimmt mit der Einschätzung des Ministers überein, dass die aktuell dringlichsten und zeitkritischsten Projektbausteine die Planung und Umsetzung der vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind.

Auf baden-württembergischer Seite habe sich die Straßenbauverwaltung für einen Beginn der vorgezogenen Naturschutzmaßnahmen bereits während des damals noch laufenden Klageverfahrens eingesetzt; dies sei durch die kontroverse Diskussion der Brücke auf der badischen Rheinseite erschwert worden, schreibt der Minister. Viele Maßnahmen waren auf Flächen der Stadt Karlsruhe auszuführen, wofür ein Gremienbeschluss erforderlich war.

Brandl hat in der Vergangenheit schon verschiedene Termine zusammen mit Abgeordnetenkollegen aus Baden-Württemberg organisiert. Wie er nun von Christine Neumann-Martin MdL, Ettlingen, erfahren hat, werden auf baden-württembergischer Seite aktuell vorgezogene Maßnahmen geplant und u.a. die genauen Positionen von Pfeilern definiert und weiteres mehr. Die Verantwortlichen zu beiden Seiten des Rheins seien zu den Maßnahmen in Kontakt. Allerdings sind aufgrund des Widerstands vor allem der SPD und der Grünen im Karlsruher Gemeinderat keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bislang umgesetzt. Brandl hofft nun, dass die Stadt Karlsruhe aufgrund des Vergleichs vor Gericht nun auch offensiv an der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen mitwirkt.

Brandl setzt weiter auf die Zusammenarbeit zwischen den Ländern: „Wir dürfen nicht aufhören in der gemeinsamen, länderübergreifenden Anstrengung, diese für die Bürger in beiden Ländern so wichtige Verbindung zu realisieren.“