Brandl: Abweisung der Klage gegen die zweite Rheinbrücke ist ein erster Schritt

6. November 2019

„Eine gute Nachricht“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) zufrieden, dass die Klage des BUND gegen die zweite Rheinbrücke vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen wurde. Das Urteil betreffe allerdings nur den rheinland-pfälzischen Teil der geplanten Brücke bis zur Landesgrenze in der Flussmitte. In Baden-Württemberg sind zwei Klagen – vom BUND und der Stadt Karlsruhe – anhängig. Urteile werden für 2020 erwartet.

„Es ist völlig sachbezogen und richtig, dass die Klage abgelehnt worden ist“, so Brandl. Für den Bau der dringend notwendigen zweiten Rheinbrücke müsse aber noch abgewartet werden, wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim über die dortigen Klagen urteilt.

Das OVG habe hier gut und nachvollziehbar abgewogen. Brandl: „Ich hoffe sehr, dass das Gericht auf baden-württembergischer Seite ebenso vernünftig und unvoreingenommen ist und eine Entscheidung für die vielen betroffenen Menschen in der Region fällt.“

Brandl hat sich mit mehreren Kleinen Anfragen nach der konkreten Umsetzung von CEF-Maßnahmen erkundigt. Diese sind im Vorgriff auf den Bau der Brücke als wichtige Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Brandl: „Nach diesem hoffentlich wegweisenden Urteil ist es dringend angebracht, dass die Verantwortlichen das Tempo in Sachen Bau der zweiten Rheinbrücke erhöhen.“