Novellierung des Kindertagesstättengesetzes unzureichend

12. Dezember 2018

„Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ist völlig unzureichend“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) enttäuscht vom Entwurf der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin.

Seit über 10 Jahren ist die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes angekündigt. Der im Juni als "Zukunftsgesetz" präsentierte Entwurf wird weder seinem Namen noch den Anforderungen der Realität gerecht. Die Landesregierung greift zwar – richtigerweise – viele Forderungen der Eltern auf, lässt aber die Umsetzung und Finanzierung im Argen. Viele Ideen sind zwar grundsätzlich gut gedacht, aber schlecht gemacht.

Beispielsweise bietet der Rechtsanspruch auf sieben Stunden durchgängige Betreuung mit Mittagessen den Eltern eine bessere Chance zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Im Gesetz sind aber weder die entsprechende personelle noch die infrastrukturelle Ausstattung der Kindergärten vorgesehen. Das ist unfair gegenüber den Trägern und Kommunen, vor allem aber gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern.

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten an vielen Stellen im Land schon an ihrer Belastungsgrenze und würden mit der Gesetzes-Novelle noch stärker strukturell überfordert werden. Praktiker haben dem Abgeordneten in den zurückliegenden Monaten in zahlreichen Gesprächen bestätigt, dass sie hier massive Probleme sehen.

Brandl: „Ich möchte, dass unsere Kinder nicht nur "aufbewahrt" werden, sondern Bildung erfahren und individuell begleitet werden. Das wird mit der geplanten Personaldecke kaum möglich sein. Dieses Gesetz darf in dieser Form nicht verabschiedet werden. Dafür setze ich mich ein!“