Martin Brandl MdL: Bund stuft zweite Rheinbrücke vordringlich ein

6. Dezember 2016

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. Das Projekt zweite Rheinbrücke befindet sich in der Kategorie des Vordringlichen Bedarfes. Damit wurde diesem Projekt die höchstmögliche Priorität bei der Realisierung der bundesweit geplanten Infrastrukturprojekte in den kommenden 15 Jahren eingeräumt. „Der neue Bundesverkehrswegeplan setzt wichtige Akzente in der Südpfalz“, sagt Landtagsabgeordneter Martin Brand mit großer Freude. „Dass das Projekt zweite Rheinbrücke im neuen Bundesverkehrswegeplan so hoch eingestuft wurde, beweist, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur für die Entwicklung der Region ist.“

Gemeinsam mit dem südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart und dem verantwortlichen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder MdB, hat sich Brandl in Planungsrunden und Gesprächen wiederholt für die Belange des Wahlkreises Germersheim eingesetzt. „Ich freue mich über diese deutliche Positionierung des Bundes und erwarte jetzt von der Landesregierung in Mainz, dass sie die Planung für die zweite Rheinbrücke nachhaltig unterstützt, damit das Projekt auch realisiert werden kann“, so Brandl. Für die in der Vergangenheit üblichen Verzögerungen fehle ihm jedes Verständnis. Den Bürgern müsse bewusst sein, dass die Mittel, die aufgrund nicht abgeschlossener Planungen nicht abgerufen werden, in andere Bundesländer fließen, obwohl sie eigentlich für Rheinland-Pfalz bestimmt waren.

Der neue Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt rheinland-pfälzische Projekte in deutlich größerem Umfang als der letzte Planentwurf. Betrugen die Investitionsmittel für rheinland-pfälzischen Straßenprojekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht im Jahr 2003 noch 2,53 Mrd. Euro, stiegen sie im diesjährigen Entwurf um mehr als 50 Prozent auf 3,80 Mrd. Euro an.

Hintergrund:
Mit dem Bundesverkehrswegeplan entscheidet der Deutsche Bundestag, welche Bundesverkehrswege in den nächsten 15 Jahren aus- oder neugebaut werden sollen. Für eine Realisierung ist die Einstufung in eine hohe Dringlichkeitskategorie wie den Vordringlichen Bedarf oder den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht erforderlich. Der Bund stellt die Finanzmittel für den Bau bereit, die Bundesländer sind für die zügige Planung und Ausführung der Bauvorhaben verantwortlich. Erst wenn die Länder vollständige Planunterlagen vorlegen, kann mit dem Bau eines Bundesverkehrswegeplan-Projektes begonnen werden. Der nächste Bundesverkehrswegeplan wird voraussichtlich im Jahr 2030 beschlossen.