Beteiligung des Parlamentes ist nur eine Scheinbeteiligung

Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion vom 29. März 2017

Zu den Ergebnissen der von der CDU-Landtagsfraktion beantragten Sachverständigenanhörung zum Hahn-Verkaufsgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:


„Die heutige Sachverständigenanhörung hat die großen Zweifel am Verkaufsverfahren nicht beseitigt. Es ist durch Intransparenz gekennzeichnet. Insbesondere liegen nach wie vor die Hintergründe des Bieter- und Gesellschafterwechsels bei ADC/HNA im Dunkeln. Damit steht auch die so wichtige Rechtssicherheit des Verkaufsverfahrens durch die Gefahr möglicher Beschwerden von Konkurrenten in Frage.

Auch der Auswahlprozess im Hinblick auf den verbliebenen Bieter wie auch das Bieterverfahren insgesamt sind für die Abgeordneten nicht nachvollziehbar. Bisher konnte die Landesregierung nicht schlüssig erklären, nach welchen Kriterien Bieter aus dem Verfahren ausgeschieden sind. Ebenso wenig wie die Auswahlentscheidung nun zugunsten eines Bieters getroffen wurde, den sie noch im vorangegangen, gescheiterten Verfahren als nicht berücksichtigungsfähig angesehen hat.

Voraussetzung für eine sachgemäße Beurteilung der abgeschlossenen Verträge in einem öffentlichen Gesetz, des damit in Zusammenhang stehenden Regelwerks und damit für eine Zustimmung durch den Landtag ist die umfassende Kenntnis der Regelungsinhalte. Von zentraler Bedeutung ist hier z.B. der Businessplan. Er gibt Aufschluss über die konkreten Planungen des Käufers, d.h. über seine strategische Ausrichtung am Markt in Verbindung mit den entsprechenden Finanzierungsplänen sowie der Investitions- und Personalvorhaben.

Wenn die Landesregierung schon ein Gesetzgebungsverfahren zum Hahn-Verkauf einleitet, muss sie dem Parlament die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen und den Parlamentariern und Sachverständigen ausreichend Zeit zur Prüfung und geben. Das ist nicht geschehen.  
Die Landesregierung hat dem Parlament die notwendigen Unterlagen nur häppchenweise, teilweise ohne deutsche Übersetzung oder nicht im Original, sondern nur gefiltert durch ihre Beratungsgesellschaft, zur Verfügung gestellt. So wurde z.B. der Businessplan erst nach wiederholtem Nachfragen und ohne Finanzplan erst kurzfristig vorgelegt. Leider erinnert diese Vorgehensweise fatal an das erste gescheiterte Verkaufsverfahren. Auch hier mussten wir fehlende Unterlagen, mangelnde Transparenz und enormen Zeitdruck beanstanden. Insgesamt gesehen nährt die Landesregierung den Verdacht, dass es bei dieser Pro-Forma-Beteiligung des Parlaments nur darum geht, bei künftigen Problemen auf die Zustimmung des Landtags verweisen zu können."