Gebhart und Brandl zu Radweg auf der zweiten Rheinbrücke

21. November 2017

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) und der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) weisen darauf hin, dass das Bundesverkehrsministerium bereits 2013 unter anderem in der Antwort auf eine Anfrage Gebharts klargestellt hat, dass er für den Bau eines Radweges auf der neuen Rheinbrücke aufgrund der geltenden Regelungen als Baulastträger nicht in Betracht kommt. Der Bund hat ferner mitgeteilt, dass er bereit ist, dem Bau eines Radweges entlang der neuen Brücke zu Lasten eines anderen Baulastträgers zuzustimmen. Eine ähnliche Antwort hat Brandl in der Vergangenheit auch von der Landesregierung erhalten.

Für Gebhart und Brandl  ist klar, dass ein Radweg auf der neuen Rheinbrücke sinnvoll ist und realisiert werden müsse. Daher sollten sich die Beteiligten an einen Tisch setzen, und zwar spätestens dann, wenn der Planfeststellungsbeschluss für die Rheinbrücke auf rheinland-pfälzischer Seite vorliegt. Es müsse dann ausgelotet werden, inwieweit eine gemeinschaftliche Finanzierung unter Einschließung der Landesebene realisiert werden kann.