Martin Brandl fragt nach weiteren Schritten beim Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth

1. September 2016

„Seit Jahren mahnen wir zügiges Handeln beim Bau der zweiten Rheinbrücke an“, sagt der Landtagsabgeordnete Martin Brandl, „nun wird also das Szenario eintreten, das wir den zigtausenden Pendler ersparen wollten und auf das die Landesregierung seit Jahren sehenden Auges zusteuert: Eine umfassende Sanierung der bestehenden Rheinbrücke bei Wörth ohne adäquate Ausweichmöglichkeit.“

Brandl hatte sich mit einer Kleinen Anfrage bei der neuen Landesregierung nach den weiteren Schritten beim Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth erkundigt. Die Landesregierung rechnet damit, dass bis Ende nächsten Jahres das rheinland-pfälzische Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden kann. Danach seien die Planfeststellungsbeschlüsse möglich.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hätten sich darauf geeinigt, für die neue Querspange und den Knotenpunkt Dea-Scholven-Straße / Esso-Straße ein separates Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dadurch ergäbe sich ein deutlicher Zeitvorteil für den weiteren Planungsprozess der Rheinbrücke, da für den Anschluss auf badischer Seite Umplanungen erforderlich geworden sind.

Vor dem Hintergrund möglicher Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse könnten hinsichtlich eines Baubeginns derzeit keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich eines Baubeginns getroffen werden. Vor dem Hintergrund einer zeitlich ungewissen Inbetriebnahme wäre eine Verschiebung der Sanierung der bestehenden Rheinbrücke bis zur Inbetriebnahme der neuen Brücke sicherheitstechnisch nicht zu vertreten. Daher fordert Brandl erneut eine Überprüfung, inwiefern ein pendlerfreundlicheres Sanierungsverfahren ohne Vollsperrungen ebenfalls möglich sein könnte.