Martin Brandl hakt nach bei Auswahl des Sanierungsverfahrens für die Rheinbrücke bei Wörth

25. August 2016

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl hat mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nachgehakt, wie sie die Kriterien zur Auswahl des Sanierungsverfahrens für die Rheinbrücke bei Wörth aus heutiger Sicht einschätzt. Anlass war das Schreiben einer Fachfirma aus Nordrhein-Westfalen an das baden-württembergische Verkehrsministerium, das die Auswahl des geeigneten Verfahrens in Frage stellt.

Die Auswahl des Verfahrens aus technischer Sicht könne er nicht beurteilen, sagt Brandl, will aber den aufgeworfenen Fragen mit Hilfe der Landesregierung nachgehen.

Die Firma beanstandet die Gewichtung der bewerteten Aspekte, die Einschätzung in der Machbarkeitsstudie sowie das dafür verwendete Datenmaterial. Sie bezeichnet das gewählte Sanierungsverfahren als nicht robust, sieht nicht geringe Baurisiken und sehr sensible Einbaubedingungen. Sie erachtet das von ihr selbst angebotene Verfahren als geeigneter.

„Ich will einfach wissen, inwiefern sich die Landesregierung mit dieser Frage beschäftigt hat und ob es vielleicht doch eine geeignetere Sanierungsmöglichkeit gibt, die mit weniger Risiken verbunden ist und die Pendler weniger belastet“, so Brandl. Die Firma wirbt mit einem sicheren Verfahren, für das keine Vollsperrungen erforderlich seien.

Die Bewertungsmatrix aus der Machbarkeitsstudie sei immerhin fünf Jahre alt, stellt Brandl fest; die Beurteilung innovativer technischer Verfahren könne heute zu ganz anderen Ergebnissen führen. Bedenken beim von der Landesregierung gewählten Verfahren hat Brandl bereits in Kleinen Anfragen und Pressemitteilungen thematisiert.