Schnieder, Gebhart und Brandl weisen Aussagen Schleicher-Rothmunds zur Rheinbrücke als dreist zurück

9. März 2016

Die Bundestagsageordneten Patrick Schnieder (zuständiger Berichterstatter für den Bundesverkehrswegeplan) und Dr. Thomas Gebhart sowie der Landtagsabgeordnete Martin Brandl weisen die Aussagen der SPD-Abgeordneten Schleicher-Rothmund zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth als „dreiste Behauptung“ zurück. Schleicher-Rothmund hatte behauptet, dass das Verkehrsministerium das Projekt im neuen Bundesverkehrswegeplan schlechter einstufen würde und bezieht sich dabei als Quelle auf einen Bericht im Handelsblatt. Dort wird jedoch behauptet, dass das Projekt unverändert in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans gelistet werde. Entweder aus Ahnungslosigkeit oder aus Dreistigkeit wirft Frau Schleicher-Rothmund hier die Fakten durcheinander. Es ist anzunehmen, dass sie zu ihrer irreführenden Behauptung gekommen ist, indem sie die Dringlichkeitskategorie eines Projektes (z.B. Vordringlicher Bedarf) mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis verwechselt hat. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wiederum ist nur eines von mehreren Auswahlkriterien, die über die Aufnahme eines vorgeschlagenen Verkehrsprojektes entscheiden. Ein Blick auf die Webseite des BMVI hätte genügt, um das nachzulesen.

Schnieder, Gebhart und Brandl betonen: „Der Bund hat seinerseits alle bislang notwendigen Entscheidungen für den Bau der zweiten Rheinbrücke getroffen. Der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle hat bei seinem Termin letzten Mittwoch an der Rheinbrücke noch einmal klargemacht, dass der Bund seit Jahren auf den Bau der zweiten Rheinbrücke drängt. Schon seit Jahren hat der Bund das Projekt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestuft. Damit hat die Bundesregierung die Voraussetzung für die Finanzierung längst geschaffen. Das Problem besteht darin, dass die Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bis auf den heutigen Tag die Planverfahren nicht zu Ende gebracht und kein Baurecht hergestellt haben. Eine schlüssige Erklärung, warum die Planverfahren bis heute nicht abgeschlossen sind, bleiben die Landesregierungen schuldig.“

Offenbar gehe es der SPD darum, auf den letzten Metern des Wahlkampfes die Menschen in die Irre zu führen und von den eigenen Versäumnissen der Landesregierung abzulenken. Die unsägliche Postkartenaktion der SPD-Landtagsabgeordneten zur zweiten Rheinbrücke entpuppt sich endgültig als pures Ablenkungsmanöver. Die Forderungen an den Bund wären mit der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan haltlos.