CDU Abgeordnete: Land muss Bundesgelder für Flüchtlinge an Kommunen weiterleiten

15. Oktober 2015

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und die Landtagsabgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (alle CDU) fordern die Landesregierung auf, die avisierten zusätzlichen Gelder des Bundes in Höhe von 670 Euro pro Monat und Flüchtling an die Kommunen weiterzuleiten. 
 
„Wir erwarten, dass die zusätzlichen Finanzmittel, die den Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen helfen sollen, von der Landesregierung „Eins zu Eins“ an die Kommunen weitergereicht werden. Wird ein Asylbewerber auf eine südpfälzische Kommune verteilt, muss das Land diese Unterstützung vollständig an die Kommune weiterleiten.“ 
 
Wenn das Land jedoch – wie es der erste Vorschlag von Ministerpräsidentin Dreyer war – die bisherige Zahlung von 513 Euro je Flüchtling im Monat aus Landesmitteln einstellen sollte, nützt das zusätzliche Geld des Bundes den Kommunen kaum“, so Gebhart, Brandl und Schneider.
 
Es wäre uns lieber gewesen, wenn der Bund die zusätzlichen Gelder direkt an die Kommunen leiten würde. Dies geht jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Also kann der Bund die Gelder nur an die Länder geben, in der Erwartung, dass diese das Geld den Kommunen zur Verfügung stellen“, so die südpfälzischen Abgeordneten. 
 
„Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 soll die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro erhöht werden. Wird das Geld, das Rheinland-Pfalz erhält, Eins-zu-Eins an die Kommunen weitergegeben, würde dies die Kreishaushalte noch 2015 spürbar entlasten“, erklären Gebhart, Brandl und Schneider.
 
„Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird der Bund die Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 3,673 Mrd. Euro unterstützen. Der größte Anteil davon ist ein Abschlag in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro. Dies bedeutet für Rheinland-Pfalz zusätzlich rund 170 Mio. Euro. Dem liegt ein Betrag von 670 € pro Asylbewerber zugrunde“, so die Abgeordneten abschließend.