Aus Respekt vor seiner Unabhängigkeit dem Datenschutzbeauftragten nicht vorgreifen

Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion vom 28. November 2017
 

Die CDU-Landtagsfraktion hat großen Respekt vor der Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt daher die Entfristung eines heute für die morgige Sitzung des Innenausschusses von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Berichtsantrages ab. Darin geht es um die gegenwärtig vom Datenschutzbeauftragten zu prüfenden datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Unterlagen durch den CDU-Landesverband. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:  

„Der heute von der SPD-Landtagsfraktion für die morgige Sitzung des Innenausschusses vorgelegte und verfristete Berichtsantrag dient nur einem einzigen Zweck: Dem in der Sache offenkundig unzuständigen Innenminister soll Gelegenheit gegeben werden, seine politische Meinung einer breiten Öffentlichkeit kundzutun, um so den unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner noch zu erstellenden rechtlichen Bewertung zu beeinflussen. Das ist ein klarer Missbrauch parlamentarischer Instrumentarien für parteipolitische Zwecke.

Es stellt einen Affront gegen den dem Landtag zugeordneten Datenschutzbeauftragten dar, dass nun der Innenminister auf Wunsch seiner Regierungsfraktion vorab eine Stellungnahme zu einem Vorgang abgeben soll, der noch gar nicht abschließend vom Datenschutzbeauftragten geprüft und bewertet wurde. Das ist schon daran ersichtlich, dass Herr Kugelmann selbst dem CDU-Landesverband eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2017 eingeräumt hat.

Es ist im Übrigen auch gar nicht Sache der Landesregierung, diesen Vorgang rechtlich zu bewerten, wie es die SPD-Fraktion ausdrücklich beantragt hat. Vielmehr ist dies ausschließlich Angelegenheit des Datenschutzbeauftragten. Jeder Versuch, dessen Entscheidung zu beeinflussen, wie mit dem Berichtsantrag offenkundig beabsichtigt, stellt daher einen eklatanten Verstoß gegen dessen europarechtlich und landesgesetzlich garantierte Unabhängigkeit dar.“