DAIMLER LKW-WERK WÖRTH / AUSNAHMEGENEHMIGUNG FÜR LANG-LKW

Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion vom 2. Dezember 2015
ROT-GRÜNER KOALITIONSVERTRAG DARF NICHT ZUM ENTWICKLUNGSHINDERNIS WERDEN
12 von 16 Bundesländern beteiligen sich am Feldversuch des Bundesverkehrsministeriums zur Erprobung von so genannten Lang-LKW auf Bundesfernstraßen. Rot-Grün in Rheinland-Pfalz sperrt sich bisher. Eine vom Daimler-Werk Wörth beantragte befristete Ausnahmegenehmigung ist bislang von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unbeantwortet geblieben (Rheinpfalz vom 2. Dezember 2015). Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:
„Rheinland-Pfalz ist mit dem Daimler Werk in Wörth Standort der größten LKW-Fabrik der Welt. Unser Ziel muss doch sein, die dortige Produktion im Sinne des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz und der vielen Arbeitsplätze zu fördern und zu stärken. Dazu gehört, sich Innovationen nicht zu verschließen. Der Test von Lang-LKW zielt darauf ab, den Ausstoß des Treibhausgases CO2 zu vermindern, die Verschwendung von Treibstoff einzudämmen und Staus zu vermeiden.
Rot-Grün in Rheinland-Pfalz blockiert den Fortschritt. Das ist nur schwer verständlich, denn Klimaschutz und Senkung des Verkehrsaufkommens haben sich ja auch die Grünen auf die Fahnen geschrieben. Genau das soll mit den Lang-LKW erreicht werden. Hier geht es offensichtlich um reine Ideologie. Denn allein das Stichwort LKW löst insbesondere bei den Grünen Ablehnungsreflexe aus. Auch die SPD diskreditierte die Lang-LKW als „Monster-Trucks“ und Innenminister Lewentz lehnte die Zulassung im September noch ab (Vorlage 16/5877). Eine Wirtschaftspolitik, die so agiert, ist eine Wirtschaftsverhinderungspolitik. Wenn der rot-grüne-Koalitionsvertrag Lang-LKW ausschließt, muss er geändert werden. Falsche Weichenstellungen dürfen nicht deshalb Bestand haben, weil sie vertraglich festgeschrieben sind. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich der Realität angepasst. Gut so. Das muss sich auch die rheinland-pfälzische Landesregierung zu eigen machen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen.“