Brandl: Abweisung der Klage gegen die zweite Rheinbrücke ist ein erster Schritt

6. November 2019

„Eine gute Nachricht“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) zufrieden, dass die Klage des BUND gegen die zweite Rheinbrücke vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen wurde. Das Urteil betreffe allerdings nur den rheinland-pfälzischen Teil der geplanten Brücke bis zur Landesgrenze in der Flussmitte. In Baden-Württemberg sind zwei Klagen – vom BUND und der Stadt Karlsruhe – anhängig. Urteile werden für 2020 erwartet.

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